Es ist die Leistung, nach der uns Angehörige am häufigsten fragen – und zugleich die, die am seltensten ausgeschöpft wird. 131 Euro im Monat stehen jedem Menschen mit Pflegegrad zu, auch schon in Pflegegrad 1. Wer sie nicht abruft, verschenkt im Jahr 1.572 Euro.
Was der Entlastungsbetrag ist – und was nicht
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist kein Taschengeld. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter. Deshalb ist die erste Frage bei jedem Angebot: Ist der Dienst nach § 45a SGB XI anerkannt? Ohne diese Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht.
Der Betrag ist der einzige, den es bereits ab Pflegegrad 1 gibt. Gerade dort, wo der Unterstützungsbedarf gerade erst beginnt, reicht er oft für genau das, was fehlt: zwei bis drei Stunden im Monat, in denen jemand da ist.
Wofür Sie ihn einsetzen können
- Stundenweise Betreuung zu Hause – Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Tagesstruktur
- Begleitung zu Arztterminen, Behörden, zum Einkauf oder zum Spaziergang
- Hauswirtschaftliche Unterstützung, wenn der Haushalt allein zu viel wird
- Hilfe rund um die Mahlzeiten – vom Einkauf bis zum gemeinsamen Kochen
- Entlastung für pflegende Angehörige, die verlässlich ein paar Stunden für sich brauchen
Nicht abgedeckt sind medizinische Leistungen: Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen. Diese Behandlungspflege führen wir bewusst nicht durch. Wird sie nötig, vermitteln wir einen passenden Pflegedienst – beides lässt sich gut nebeneinander organisieren.
Was mit nicht genutzten Beträgen passiert
Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort. Sie bleiben bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres nutzbar. Wer also im vergangenen Jahr nichts in Anspruch genommen hat, kann diese Mittel noch bis zum Sommer einsetzen – danach sind sie endgültig weg.
In der Praxis heißt das: Es lohnt sich, im Frühjahr einmal bei der Pflegekasse nachzufragen, welcher Restbetrag noch offen ist. Wir hören oft von Summen im vierstelligen Bereich, die schlicht niemand abgerufen hat.
So läuft die Abrechnung bei uns
- Die RUTCHENS GmbH ist ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter.
- Wir rechnen direkt mit allen Pflegekassen ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
- Sie unterschreiben nach jedem Einsatz nur den Nachweis, den Rest übernehmen wir.
Und wenn 131 Euro nicht reichen?
Dann ist der Entlastungsbetrag oft nur ein Baustein. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege infrage, die seit Juli 2025 mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst ist. Auch ein Teil der Pflegesachleistung lässt sich in Betreuungsleistungen umwandeln. Und manche Familien kombinieren beides mit einem privat bezahlten Anteil, weil sie feste Zeiten möchten, die über das Budget hinausgehen.
Welche Kombination in Ihrer Situation passt, hängt vom Pflegegrad ab und davon, was sonst noch läuft. Wir gehen das im Erstgespräch mit Ihnen durch – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Stand: August 2026. Beträge und Regelungen der Pflegeversicherung können sich ändern. Verbindlich Auskunft gibt Ihre Pflegekasse.
